Mit einer Las Vegas Immobilie zum US-Visum?
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E-2 Visum Informationsbroschüre (59)
Kann ein Immobilieninteressierter mit dem Kauf eines Hauses in Las Vegas das E-2 Investor Visum beantragen?
Leider qualifiziert eine Investition in ein Haus, nicht für ein Investorenvisum. Auch wenn das Haus zeitweilig oder dauerhaft vermietet ist, genügt es nicht als Investition für ein Visum.
Warum qualifiziert eine Investition in ein Haus nicht für das E-2 Visum?
Für das E-2 Visum ist es erforderlich, dass in einen aktiven Betrieb investiert wird der geschäftlich tätig ist und Produkte herstellt oder Dienstleistungen erbringt.
In den U.S.A gilt die Vermietung eines Hauses nicht als aktives Geschäft, obwohl Hausvermietung für ein Visum qualifizieren kann.
Welche Möglichkeiten bestehen, um sich für ein Investorenvisum zu qualifizieren?
Für das Investorenvisum müssen neben der Bestimmung des aktiven Betriebes noch weitere Forderungen erfüllt werden:
1. Es muss sich um eine erhebliche Investition handeln. Der Investor muss den größten Teil des Kapitals stellen, es darf nicht ausschließlich geliehenes Kapital sein.
2. Die Investition darf nicht nur ein Einkommen für den Unterhalt des Besitzers und seiner Familie gewähren. Die Investition sollte Arbeitsstellen für amerikanische Arbeitnehmer schaffen.
3. Der Investor muss in die U.S.A kommen, um seine Firma aufzubauen, zu leiten und seine Investition weiter zu entwickeln.
Wie kann man sich trotz der Auflagen mit Immobilieninvestitionen für ein Visum qualifizieren?
Um die Bestimmungen zu erfüllen, muss der Investor mindestens vier Mietwohnungen kaufen. Die Investition kann aus kleineren Mietshäusern, Eigentumswohnungen oder Geschäftsräumen bestehen. Als Investor kann man auch in ein kleines Geschäft z.B. ein Import/Export-Geschäft zusammen mit einer Mietwohnungen investieren. Solche Firmen schaffen normalerweise mindestens eine Arbeitsstelle oder Halbtags-Jobs.
Wenn der Investor auf ein weiteres Einkommen zurückgreifen kann oder erhebliche Ersparnisse hat, so können diese vom Konsulat berücksichtigt werden, da dieser dann nicht auf das Einkommen des neuen Unternehmens angewiesen ist.
Der Ankauf von Bauland als qualifizierende Investition für ein E-2 Visum ist nur möglich wenn der Investor belegen kann, dass Pläne für die Bebauung dieses Landes vorliegen.
Obwohl eine Investition in ein Haus in den U.S.A allein nicht ausreicht, um einen Visumsantrag zu stellen, so kann eine Investition in Immobilien trotzdem die Voraussetzungen für ein Visum erfüllen.